Verkehr
Als öffentlichen Verkehr (ÖV) bezeichnet man alle Mobilitätsdienstleistungen, die für jeden Einzelnen aus der Bevölkerung zugänglich sind. Dazu gehören der öffentliche Gütertransport und die öffentliche Personenbeförderung. Der ÖV muss jedem zur Verfügung stehen, es besteht eine Beförderungs- und Transportpflicht. Verkehrsmittel im ÖV sind zum Beispiel Bahnen, Busse, Schiffe, Flugzeuge und Taxis. Sie können von öffentlichen oder privaten Unternehmen betrieben werden.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) umfasst das Personenbeförderungsangebot in Städten, Gemeinden oder Regionen (z. B. HVV) mit Bussen, Regionalbahnen, U- und S-Bahnen und z. T. auch mit Schiffen – üblicherweise in einem Umkreis von 50 Kilometern.
Dem Öffentlichen Verkehr steht der Individualverkehr (IV) gegenüber, der private Verkehr, der dem privaten Transport von Personen und Gütern dient. Im IV werden sowohl Pkw für den privaten Personentransport, Lkw für den privaten Wirtschaftsverkehr, Schiffe, das Fahrrad oder Privatflugzeuge genutzt. Eine besondere Form des IV ist der MIV, der motorisierte Individualverkehr, hierzu gehören insbesondere das Auto und die motorisierten Zweiräder. Werden Fahrräder, Fahrradtaxis, die eigenen Füße oder auch Inlineskates genutzt spricht man von nichtmotorisiertem Individualverkehr.
Quellen und weitere Informationen
Quelle: www.pvgmbh.de
Jede Branche hat ihre Fachsprache. So auch der ÖPNV (= öffentlicher Personennahverkehr). Aber wir möchten Sie gern in unsere Welt einweihen. Deshalb hier eine Liste unserer Fachtermini.