Das Prinzip des Emissionshandels beruht darauf, dass der Ausstoß von Treibhausgasen einen Verbrauch natürlicher Ressourcen darstellt, für den die einzelnen Verursacher entsprechende Berechtigungen, die ihrem Anteil am Gesamtausstoß entsprechen müssen, benötigen. Um den Verbrauch der natürlichen Ressourcen greifbar zu machen, werden die produzierten Mengen an klimaschädlichem Treibhausgas monetär erfasst und somit handelbar gemacht. Festgeschrieben wurde die Möglichkeit des Handels mit Emissionen im 1997 verabschiedeten Kyoto-Protokoll. Im Zuge der weltweiten Klimaerwärmung verpflichteten sich 38 Industriestaaten hier erstmals bis 2012 den Ausstoß der sechs als Treibhausgase bezeichneten Verbindungen Kohlendioxid, Methan, Lachgas, teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe, perfluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid um insgesamt 5,2 % bezogen auf den Stand im Jahr 1990 zu reduzieren. Die im Kyoto-Protokoll fixierten Regelungen sehen für die Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben, eine festgesetzte Menge an Emissionsberechtigungen vor, die mittels nationaler Allokations- bzw. Zuteilungspläne auf die durch die Verordnung erfassten emittierenden Anlagen verteilt, d. h. den Betreibern dieser Anlagen zugesprochen werden. Zwar startet der internationale Handel nach der Maßgabe des Protokolls erst im Jahr 2008, doch hat z. B. die EU in ihrer Richtlinie zur Einrichtung und Ausgestaltung eines Systems für Emissionsrechtehandel eine verbindliche Teilnahme ihrer Mitgliedsstaaten ab dem Jahr 2005 initiiert. Im April 2006 haben sich in den USA, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben, sieben Staaten an der Ostküste zur Regional Greenhouse Gas Initiative (RGGI) zusammengeschlossen, um einen Emissionshandel mit Treibhausgasen zu etablieren. 2007 folgte mit der Western Climate Initiative (WCI) das Pendant an der Westküste. Der WCI gehören sechs US-amerikanische sowie zwei kanadische Bundesstaaten an. Zwischen diesen beiden Initiativen und den Staaten der EU wurde im Oktober 2007 eine internationale Partnerschaft zum Emissionshandel (ICAP) zur Vernetzung der weltweit existierenden und geplanten Handelssysteme vereinbart. Daher steht ICAP grundsätzlich auch anderen Staaten offen. Weitere Staaten, die auf absehbare Zeit einen verbindlichen nationalen Handel mit Treibhausgasen einführen wollen, sind u. a. Australien (ab 2012) und Neuseeland (ab 2008).
Die durch die Richtlinie eingeleitete erste Phase des Handels mit Emissionsrechten im Zeitraum von 2005 bis 2007 stellt ein verbindliches Pilot-Projekt zur Vorbereitung auf den im Jahr 2008 beginnenden internationalen Handel dar. Auf diesem Weg sollen die Mitgliedsstaaten die notwendigen Einrichtungen schaffen, um einen nahtlose Umsetzung der im Kyoto-Protokoll vorgeschriebenen Regelungen zu gewährleisten. Die Richtlinie beschränkt sich ausschließlich auf Kohlendioxid als handelbares Gut, da dieses etwa 80 % der in der EU emittierten Treibhausgase ausmacht und somit die schwerwiegendste Belastung des Klimas verursacht. Das Spektrum der gehandelten Gase soll jedoch sukzessive erweitert werden. Betroffen von dieser Regelung sind generell energiewirtschaftliche Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme (bei einer Wärmeleistung > 20 MW) sowie Raffinerien und Kokereien. Außerdem Anlagen des metallerzeugenden und –verarbeitenden Gewerbes, der mineralverarbeitenden Industrie (z. B. Zement oder Glas) sowie der Zellstoff- und Papierindustrie. Eine genaue Auflistung der teilnehmenden Anlagen findet sich im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). Ausnahmeregelungen für bestimmte Anlagen sind unter umfangreichen Verpflichtungen möglich. Insgesamt werden durch die EU-Richtlinie etwa 46 % des im Jahr 2010 produzierten Kohlendioxidausstoßes erfasst. Den Anlagenbetreibern werden auf der Grundlage der nationalen Allokationspläne Emissionsberechtigungen zugesprochen, die auf einem sog. "Anlagenkonto" gutgeschrieben werden. In Deutschland diente der Allokationsplan als Grundlage für das Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG), in dem die zuteilungsfähige Gesamtmenge der CO2-Emissionsberechtigungen definiert sowie spezielle Festlegungen von Regeln und Mengen getroffen werden. Die hier festgelegte Gesamtmenge, die in der Pilotphase ausgestoßen werden darf, beträgt bis zu 503 Millionen Tonnen pro Jahr und sollte ursprünglich in der zweiten Phase von 2008 bis 2012 auf 495 Millionen Tonnen reduziert werden. Mitte 2006 wurde allerdings eine Menge von 482 Millionen Tonnen festgesetzt, da in den vergangenen Jahren ein geringerer Ausstoß verzeichnet wurde, der den neuen Berechnungen als Grundlage diente. Sollte eine einzelne Anlage mehr Rechte zugeteilt bekommen, als sie benötigt, können diese frei gehandelt und von Anlagenbetreibern, die ihre zugeteilte Menge überschreiten, erworben werden. Sollte ein Anlagenbetreiber die sich für ihn ergebenden Reduktionsziele jedoch verfehlen, drohen ihm Strafgebühren in Höhe von 40 Euro pro Tonne Kohlendioxid. Die finanziellen Gewinne bzw. angedrohten Strafen sollen als Anreiz für Investitionen in moderne, emissionsreduzierende Technologien dienen. Weitere Möglichkeiten zur Erlangung von Emissionsberechtigungen erschließen sich durch die im Kyoto-Protokoll festgehaltenen projektbasierten Emissionsreduzierungen durch JI- (Joint Implementation) und CDM-Projekte (Clean Development Mechanism). Diese ermöglichen Anlagenbetreibern durch die Finanzierung eines Projektes zur Treibhausgasminderung in Industrie- und Transformationsländern (JI-Projekt) oder in Entwicklungs- und Schwellenländern (CDM-Projekt) ihre Anlagenkonten zu füllen. In der ersten Phase des Emissionshandels von 2005 bis 2007 ist diese Regelung jedoch ausschließlich auf CDM-Projekte beschränkt.
Im Dezember 2007 beschlossen die EU-Staaten eine Ausdehnung des Emissionshandels auf den Luftverkehr. Demnach müssen sämtliche Fluggesellschaften, die in den Mitgliedsländern der EU starten oder landen wollen, ab dem Jahr 2012 Emissionsrechte erwerben. Dadurch kommt es nach Expertenschätzungen zu einem Anstieg der Ticketpreise für Fernflüge um 30 bis 40 Euro. So sollen die Gesellschaften angehalten werden, in umweltfreundliche Technik zu investieren, um diese Mehrkosten zu vermeiden.
Die Bilanz der ersten drei Jahre des Emissionshandels fällt äußerst zwiespältig aus. So werden vor allem in den großen Schwellenländern China und Indien zahlreiche CDM-Projekte umgesetzt. Die bis Anfang 2007 gut 1.500 Projekte führten zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 278 MIllionen Tonnen oder knapp 1 % der Gesamtemissionen. Wirft man allerdings einen Blick auf die Art der Treibhausgase, deren Emissionen über die Projekte reduziert werden, ergibt sich ein eher negatives Bild. Nur ein Drittel der Maßnahmen entfällt auf die Reduzierung von Kohlendioxidemissionen, der Rest auf die fünf anderen Treibhausgase. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen sind teilweise mit einem eher geringen finanziellen Aufwand zu bewerkstelligen. Der Wissenschaftler Michael Wara von der Stanford-Universität beziffert beispielsweise die notwendigen Investitionen im Bereich Fluoroform auf etwa 100 Millionen Euro, die durch den Status als CDM-Projekt in die Herstellerländer zurückfließenden Zahlungen für die Umstellung jedoch auf 4,7 Mrd. Euro. Dementsprechend wird von ihm eine Beschränkung der CDM-Projekte auf Kohlendioxid gefordert, da so das eigentliche Ziel, die Reduktion der Kohlendioxidemissionen, sehr viel effizienter verfolgt werden könnte. Ein großes Problem für den Emissionshandel stellt die Überversorgung des Marktes mit Emissionsrechten dar. Nach Statistiken der EU wurden für das Jahr 2006 Emissionsrechte für insgesamt 1.865 Mio. t Kohlendioxid ausgegeben, aber lediglich 1.835 Mio. t davon genutzt. Durch dieses Überangebot sanken die Preise für eine Tonne Kohlendioxid von über 30 Euro im April 2006 binnen eines Jahres auf rund einen Euro im April 2007. Dadurch werden Investitionen in den Klimaschutz äußerst unattraktiv und somit eine dem Sinn und Zweck des Emissionshandels entsprechende Entwicklung behindert. Als logische Folge fordert der EU-Umweltkommissar eine Verknappung des Angebots von Zertifikaten. Dem stehen die einzelnen EU-Regierungen als jeweils Verantwortliche für die Zuteilung der Rechte jedoch äußerst skeptisch gegenüber. Für Deutschland wurde Mitte 2007 jedoch durch den Bundestag eine Neuregelung der Zuteilung von Verschmutzungsrechten beschlossen. U. a. wird ab 2008 die zulässige Gesamtmenge an ausgestoßenem Kohlendioxid auf 453,1 Mio. t beschränkt. Ferner werden von dieser Menge die Emissionsrechte für etwa 40 Mio. t Kohlendioxid nicht mehr kostenlos ausgeteilt, sondern unter den Abnehmern versteigert.
Quelle: Geographie Infothek
Autor: Kristian Uhlenbrock
Verlag: Klett
Ort: Leipzig
Quellendatum: 2005/2008
Seite: www.klett.de [1]
Bearbeitungsdatum: 03.01.2008
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